Onlinedurchsuchung eingeschränkt
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Onlinedurchsuchung grundsätzlich ja, aber nur in ganz engen Grenzen. So muss “eine konkrete Gefährdung hoher Rechtsgüter” gegeben sein. Da ist von Mord die Rede, aber auch von der Bedrohung gegen das “Fortbestehen des Staates”. Als fachlicher Laie interpretiere ich das mal als Terrorismus…
Anyway, auch die Tatsache, dass es einer richterlichen Anordnung bedarf, stößt mir irgendwo auf. Denn wie will ich das kontrollieren, wenn die meine Systeme durchsucht haben? Wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht, präsentieren mir die Jungs einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Schwarz auf Weiß und auf Papier, mit Siegel, Stempel, Unterschrift und was weiß ich nicht noch alles. Wie machen die das denn, wenn die in meinem PC kommen? Hinterlegen die da eine Datei mit dem Beschluss? Die könnte ja jeder anlegen.
Kopfschmerzen bekomme ich vor Allem deswegen, weil ich nicht weiß, welche Richter die Anordnung geben sollen. Laut Bundesverfassungsgericht stoßen die Ermittlungsrichter in Deutschland schon heute ständig an ihre Schmerzgrenze. Es würden 4000 Richter fehlen, mahnt das Gericht die Politik. (Quelle: DerWesten.de)
However, wir werden sehen, wie die Politik die Maßgaben aus Karlsruhe jetzt umsetzt, und ob das Grundgesetz entsprechend angepasst wird. Dabei geht es nicht nur um die Bundes-, sondern auch um die Landesverfassung der Bundesländer.
, some rights reserved
Soweit nicht anders angegeben, unterliegen die Inhalte von Cowboy of Bottrop einer Creative Commons-Lizenz.
Dieser Feed ist nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt.
(Digital Fingerprint: 313a545ef38be8775528e0a8386b0034 (66.150.96.121) )
Zufällige Artikel
25. March 2008 Markus
